KINDERSCHUTZ

Die JSG entstand aus den Vereinen SV Barnstorf, TSV Hehlingen und dem SV Nordsteimke. Der Jugendbereich wird eigenständig, unter der Federführung aller drei Vereine, geführt.

Die JSG erarbeitete im November 2020 in einem Workshop des Projektes „Jugendtrainer stärken“ der Robert-Bosch-Stiftung und der DFL-Stiftung, ein ganzheitliches, systematisches und präventives Kinderschutzkonzept. Die JSG wurde im gesamten Verlauf der Fertigstellung von Referenten des genannten Projektes und einer Kinderschutzfachkraft unterstützt.

Das Kinderschutzkonzept beinhaltet unter anderem Verhaltensrichtlinien, Kommunikationsstandards und ein Casemanagementsystem. Es gilt für die gesamte JSG und wird von allen Beteiligten entsprechend umgesetzt.

Mit dem Konzept möchte die JSG Kindeswohlgefährdungen, sowie physischer und psychischer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche präventiv entgegenwirken.

 

Leitbild

Mit mittlerweile 13 (Saison 20/21) Jugendmannschaften im Spielbetrieb übernimmt die JSG eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Um dieser gerecht zu werden sehen wir es als unsere Aufgabe an, allen Kindern und Jugendlichen die nach Möglichkeit besten Rahmenbedingungen und die dafür notwendige Unterstützung und den Schutz zu bieten.

Als Verein übernehmen wir in spezieller und vielfacher Weise eine Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, die mit uns in Kontakt stehen.

Kinder und Jugendliche entwickeln, zur Erschließung von persönlichen und sozialen Ressourcen, Kompetenzen um zu verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu reifen.

Unsere Trainer_innen und Betreuer_innen kommen mit vielen Kindern und Jugendlichen aus unterschiedlichsten kulturellen und sozialen Umfeldern in Kontakt. Dadurch bestehen an sie die vielseitigsten Anforderungen.

Sie sind nicht nur Trainer_in und Betreuer_in sondern auch Ansprechpartner_in, Vertrauensperson, Erzieher_in und letzten Endes auch Vorbild.

Dies bedeutet insbesondere sensibel für Kindeswohlgefährdungen und Gewalt jeglicher Art zu sein und hierauf mit geeigneten Strategien zu reagieren und präventiv tätig zu werden. Dies bedeutet, für alle Formen von Gewalt (körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt, seelische Gewalt und Vernachlässigung) die Augen offen zu halten.

Als rechtlicher Orientierungsrahmen für unser Handeln gilt das UN-Übereinkommen über die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Dieser Konvention entsprechend gelten in Deutschland entsprechende Rechtsnormen und Gesetze, die Kinder und Jugendliche schützen und Täter_innen der Strafverfolgung aussetzen. Hier sind beispielhaft das Strafgesetzbuch (StGB), das 8.Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und das Bundeskinderschutzgesetz anzuführen.

 

Wir als Verein verpflichten uns dazu:

  • Die Persönlichkeit und Würde aller Menschen zu achten,
  • Den Umgang mit den vertrauten Kindern und Jugendlichen mit Respekt, Wertschätzung und Vertrauen zu prägen,
  • Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen uns sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu unterstützen,
  • Dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen und zu erhalten.
  • Eng und vertrauensvoll mit den Eltern zusammen zu arbeiten
  • Dem Rollenverständnis der Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche gerecht zu werden und die besondere Vertrauensposition nicht zu missbrauchen,
  • Für Respekt und Fairplay vor den (gesellschaftlichen) Spielregeln im Sport einzustehen und aktiv gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus Stellung zu beziehen,
  • Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit zu respektieren und keinerlei Form von Gewalt anzuwenden, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art,
  • Bei Kindeswohlgefährdungen nicht wegzuschauen, sondern sich an dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren, Vernachlässigung und Gewalt zu beteiligen,
  • Sensibel für entsprechende Anhaltspunkte zu sein und bei ernsthaftem Verdacht fachlichen Rat und Unterstützung zu suchen.

 

Auf Grund dessen wurde das Kinderschutzkonzept mit einem ganzheitlichen Ansatz gewählt. Mit dessen Hilfe sollen intern Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in standardisierter Form ergriffen werden. Hierzu wird das Kinderschutzkonzept bei Bedarf aktualisiert.

 

Mitarbeiterverantwortung und Fortbildung

Die JSG integriert den Schutz der Kinder und Jugendlichen, die sich im Verein bewegen, auch in seine Auswahl von Trainer_innen und Betreuer_innen, sowie bei anderen ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen.

Dies reicht von der Personenauswahl bis hin zur Entwicklung der Personen.

So werden bereits in Vorgesprächen Maßnahmen ergriffen, um potentielle Täter_innen zu identifizieren oder zumindest abzuschrecken. Auch wenn wir uns dadurch bewusst sind, dass dadurch kein 100%er Schutz gewährleistet werden kann, soll zumindest das Risiko durch die Maßnahmen minimiert werden.

Auswahl von Mitarbeiter_innen

Die Mitarbeiter_innen haben in vielen Situationen und auf verschiedenen Ebenen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen. Daher ist der Kinderschutz ein fester Bestandteil in Gesprächen mit potenziellen neuen Mitarbeiter_innen und wird konsequent in die Auswahl mit einbezogen.

Auswahlgespräche

In Auswahlgesprächen werden die potenziellen neuen Mitarbeiter_innen beispielsweise zu den Themen Nähe und Distanz, aber auch zur Einstellung zum Thema Kinderschutz (z.B. mit Fallbeispielen)befragt.

Erweitertes Führungszeugnis

Das Einreichen eines erweiterten Führungszeugnisses ist für alle Mitarbeiter_innen der JSG, die eng mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichtend. Dieses ist alle drei Jahre in aktualisierter Form einzureichen.

Es dürfen keine einschlägigen Vorstrafen im Führungszeugnis enthalten sein.

Personalentwicklung

Um den Kinderschutz in der JSG auch nachhaltig im Verein zu verankern, ist es notwendig , dass die Personen die Möglichkeit haben, sich in diesem Bereich fortzubilden.

Dabei sollen alle mit einbezogen werden, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.

Bei Fragen rund um den Kinderschutz steht die kinderschutzbeauftragte Person bei Bedarf zur Verfügung.

 

Partizipation und Risikoanalyse

Die Jugendleitung sowie Trainer-innen wurden in den Prozess der Konzepterstellung mit einbezogen. Im Sinne einer ganzheitlichen und vor allem nachhaltigen Wirkung ist es erforderlich, die Inhalte regelmäßig zu überprüfen und partizipativ weiterzuentwickeln.

Da die Kinder und Jugendlichen am besten selbst beurteilen können, wo tatsächlich Gefährdungen für sie in der JSG liegen könnten, werden sie fortlaufend in eine Risikoanalyse ihres unmittelbaren Umfelds partizipativ einbezogen. Hier geht es darum, Orte und Situationen zu identifizieren, in denen sich die Kinder und Jugendlichen unwohl fühlen könnten.

Die Ergebnisse einer solchen Risikoanalyse werden in der Folge genutzt, um gemeinsam praktikable Lösungen zu erarbeiten und bei Bedarf das Kinderschutzkonzept anzupassen.

Das Ziel, den Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld zu gewährleisten steht im Vordergrund.

Die Partizipation kann durch zielgruppengerechte Workshops, Umfragen oder auch beispielsweise einem Präventionstag umgesetzt werden.

 

Verhaltenskodex

Das Kinderschutzkonzept wird von allen Personen in der JSG und im näheren Umfeld umgesetzt. Hierzu verpflichten sich alle die einheitlichen und verbindlichen Verhaltensregeln einzuhalten. Diese sind in einem Verhaltenskodex aufgeführt.

Hier wird das Verhalten von Trainer_innen, Betreuer_innen im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen thematisiert. Der Verhaltenskodex ist von allen involvierten Personen zu unterzeichnen. Durch die darin enthaltenen Verhaltensrichtlinien sollen das Risiko einer Kindeswohlgefährdung und auch die Unsicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen verringert werden.

Der Verhaltenskodex gilt für die Zusammenarbeit von Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen.

Er orientiert sich an den Werten der JSG und der im Konzept niedergeschriebenen Richtlinien.

Bei der JSG treffen täglich unterschiedlichste Kinder und Jugendliche aufeinander. Alle sind aufgrund ihres Alters schutzbedürftig. Sei es im Training, bei Spielen oder bei sonstigen Veranstaltungen des Vereins.

Überall trefft dort eine hohe Anzahl von Teilnehmer_innen aufeinander, welche unterschiedlichster Herkunft, Religion sind und unterschiedlichsten kulturellen und sozialen Hintergrund haben. Diese Konstellationen können ein Risiko zu unterschiedlichster Form von Gewalt mit sich bringen.

Die JSG trägt Sorge dafür, dass bei allen Veranstaltungen des Vereins das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund steht. Unabhängig hiervon ist, an welchem Ort die Veranstaltungen stattfinden.

Auch die Kinder und Jugendlichen selbst müssen im Umgang untereinander sich an bestimmte Richtlinien halten und gewisse Aspekte beachten.

 

Verantwortliche des Kinderschutzes im Verein

Damit es zu einer funktionierenden, nachhaltigen Umsetzung und Optimierung des Kinderschutzkonzeptes kommen kann, bedarf es einer Zusammenarbeit verschiedener Gruppen und Personen.

Beratungsgruppe Kinderschutz

Die Beratungsgruppe Kinderschutz der JSG besteht aus dem Jugendleiter, einem/einer Vertreter_in der Trainer_innen, dem Kinderschutzbeauftragten des Vereins und im Idealfall einem Elternteil der Kinder und Jugendlichen. So wird der partizipative Ansatz des Konzeptes gewahrt.

Die Aufgaben dieser Gruppe liegen im Bereich des Casemanagements. Hier sind sie für die Unterstützung bei der Aufklärung gemeldeter Fälle zuständig.

Außerdem befasst sie sich mit der ständigen Weiterentwicklung und Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes.

Kinderschutzbeauftragte_r

Die oder der Kinderschutzbeauftragte des Vereins ist für die Leitung und Koordination der vorgenannten Beratungsgruppe zuständig und arbeitet eng mit den vereinsinternen Personen und externen Fachkräften zusammen.

Sie oder er beruft bei Verdachtsfällen eine Sitzung der Beratungsgruppe Kinderschutz ein und ist Ansprechpartner_in für alle Verdachtsfälle einer Kindeswohlgefährdung.

Eine weitere Aufgabe besteht in der Umsetzung des Kinderschutzkonzepts und die Koordinierung und Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Kinderschutz. Außerdem kontrolliert und überwacht er/sie die Einhaltung der einzelnen Kinderschutz-Standards.

Zur Unterstützung kann der/die Kinderschutzbeauftragte eine externe Fachkraft für Kinderschutz hinzuziehen.

 

Casemanagement

Mit dem Kinderschutzkonzept und dem entsprechenden Casemanagement verfügt die JSG über ein Verfahren für den Umgang und die Verfolgung von Verdachtsfällen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und von möglichen Kindeswohlgefährdungen.

Das Ziel liegt darin, dass eine schnelle und angemessene Untersuchung der jeweiligen Situation ermöglicht werden kann und Fälle von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche frühzeitig erkannt und unterbunden werden.

Die Grundlage der Entscheidungen im Casemanagement ist das Wohl und der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Der Zugang zu weiteren Hilfsangeboten wird sichergestellt, um weiteren Schaden von betroffenen Kindern und Jugendlichen abzuwenden. Der Informationsfluss an relevante Personen muss sichergestellt werden. Dieses System ist allen handelnden Personen im Verein bekannt, da sie über das Kinderschutzkonzept schriftlich in Kenntnis gesetzt wurden.

Die Kinder und Jugendlichen, sowie deren Eltern werden über das Kinderschutzsystem insbesondere über Beschwerde- und Meldewege informiert.

Alle Personen, die in der Fallbearbeitung involviert sind verpflichten sich, die gemeldeten Fälle streng vertraulich zu behandeln und die Identität von betroffenen Kindern, Jugendlichen, Informanten und Informantinnen sowie von beschuldigten Personen angemessen zu schützen

Darüber hinaus muss während der gesamten Fallbearbeitung und auch im Nachgang des Falles der Informationsfluss zum Kinder oder Jugendlichen, bzw. zu dessen unmittelbarem Umfeld gewährleistet sein.

Meldung und Anzeige von Verdachtsfällen

Die Meldung eines Verdachtsfalls kann die Beratungsgruppe Kinderschutz oder die/den Kinderschutzbeauftrage_n auf verschiedenen Wegen erreichen. Prinzipiell kann jede Person im Umfeld der JSG einen Verdacht melden.

Hierzu kann ein entsprechendes Formular oder der direkte Kontakt zum Kinderschutzbeauftragten genutzt werden.

Insbesondere bei sich verhärtenden Verdachtsfällen ist das oberste Ziel, den Schutz des betroffenen Kindes oder des Jugendlichen sicherzustellen und den Fall zur Anzeige zu bringen.

Untersuchung bei Verdachtsfällen

Liegt ein Verdachtsfall vor, werden bei Bedarf für die Erfassung des Sachverhaltes weitere Hintergrundinformationen angefordert. Darüber hinaus steht es der Beratungsgruppe Kinderschutz frei, eine weitere externe Unterstützung hinzuzuziehen.

Dies können Fachexpert_innen (sog. „insoweit erfahrene Fachkraft“) sein, die unterstützend und rechtsberatend dem Team zur Seite stehen.

Die einzelnen Schritte der Untersuchung sind:

  1. Einberufung der Beratungsgruppe Kinderschutz durch den/die Kinderschutzbeauftragten
  2. Überprüfung der vorliegenden Informationen
  3. Beratung und Entscheidung darüber, welche Personen in die Untersuchung mit einbezogen werden sollen.
  4. Liegen keine ausreichenden Informationen oder liegt eine Unsicherheit in der Bewertung des Falles vor, wird eine beratende Person in den Fall involviert.
  5. Identifizierung der zu befragenden Personen (Melder_in, betroffenes Kind bzw. Jugendlicher) und deren Befragung wenn dies erforderlich sein sollte.
  6. Einschätzung des Falles durch die Beratungsgruppe Kinderschutz mit den möglichen Ergebnissen: Keine Kindeswohlgefährdung, keine Gefährdung, aber Verstoß gegen den Verhaltenskodex, mögliche Kindeswohlgefährdung
  7. Dokumentation der Falluntersuchung
  8. Information der beteiligten Personen über die Ergebnisse der Untersuchung und Maßnahmen

Folgende Leitlinien sind bei den Untersuchungen nach Möglichkeit einzuhalten:

  • Alle eingehenden Meldungen werden ernst genommen und umgehend bearbeitet
  • Die Beratungsgruppe Kinderschutz bewahrt die größtmögliche Diskretion
  • Alle im Fall involvierten Personen sind über die einzelnen Schritte der Untersuchung informiert
  • Das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen hat stets oberste Priorität. Der Opferschutz muss gewährleistet werden.
  • Die Grundsätze des Opferschutzes werden gewahrt. Dazu gehört die Berücksichtigung der Ausnahmesituation, in der sich die Opfer befinden, die Vermittlung entsprechender Hilfsangebote und die Aufklärung über ihre Rechte sowie den Ablauf eines gegebenenfalls folgenden Verfahrens.
  • Für die Befragung kann das Opfer eine unterstützende Vertrauensperson hinzuziehen.
  • Beschuldigte Personen dürfen nicht vorverurteilt werden, da der Grundsatz der Unschuld solang zu vermuten ist, bis das Gegenteil bewiesen ist.
  • Der/die Beschuldigte hat ebenfalls einen Anspruch auf die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei Befragungen.
  • Bei strafrechtlich relevanten Fällen sind die zuständigen Stellen hinzuzuziehen und zu informieren, damit etwaige Befragungen von Opfern gerichtsverwertbar aufgenommen werden können.

Dokumentationspflicht

Alle am Fall beteiligten Personen werden über den Ausgang der Untersuchungen sowie über getroffene Maßnahmen informiert. Jeder Fall, der von der Beratungsgruppe Kinderschutz der JSG bearbeitet wurde wird abschließend dokumentiert.

Die Dokumentationspflicht liegt in der Verantwortung des/der Kinderschutzbeauftragten.

 

Verhaltensrichtlinien für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen in der JSG

  • Im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen eine kind- bzw. jugendgerechte Sprache verwenden. Dies bedeutet, dass die zu betreuenden Kinder und Jugendlichen stets wertschätzend und in positiv bestärkender Art angesprochen werden.
  • Keine sexuell zweideutige Sprache verwenden
  • Kindern und Jugendlichen weder mich noch andere Personen in anzüglichen Darstellungen zeigen.
  • Den höchstpersönlichen Schutzraum des Kindes oder des Jugendlichen respektieren und wahren, d.h. auch unnötigen oder nicht angemessenen Körperkontakt vermeiden*
  • Berücksichtigen, dass jede körperliche Berührung immer individuell wahrgenommen wird und ggfs. schädigend wirken kann. In diesem Sinne werde ich die der körperlichen Berührung die verbale Kommunikation vorziehen.
  • Jegliche Form von Gewalt vermeiden. Dies gilt für alle bekannten Formen von Gewalt. (physisch und psychisch)
  • Die Diversität der Kinder und Jugendlichen respektieren und vorurteilsfrei handeln.
  • Meine Position nicht ausnutzen und meine Vorbildfunktion wahrnehmen. Hierzu zählt auch die Beachtung des Betreuungsschlüssels, sowie der „Zwei-Erwachsenen-Regel:“**
  • Den Fairplay-Gedanken vermitteln und wertschätzend und respektvoll mit den Kindern und Jugendlichen umgehen.
  • Keine Foto- oder Videoaufnahmen ohne Einverständnis der Kinder und Jugendlichen, sowie der Erziehungsberechtigten machen.

 

* Unnötiger Körperkontakt betrifft insbesondere die menschlichen äußeren Geschlechtsorgane. Einen Sonderfall stellen Maßnahmen dar, die zur Notwendigkeit der Ersten Hilfe getätigt werden müssen.

** Die „Zwei-Erwachsenen-Regel“ bedeutet, dass möglichst immer zwei Erwachsene bei Gesprächen mit Kinder und Jugendlichen anwesend sind, bzw. ein zweiter Erwachsener immer in Sicht-/Hörweite ist.